Wie rechne ich Gutscheine ab?

Guten Tag, danke für Ihre Frage.

Es gibt weiterhin keine Möglichkeit, Gutscheine abzuziehen. 

Je nach Art des Gutscheins kann dieser wie folgt verrechnet werden:

Der Patient hat den Gutschein geschenkt bekommen (oder hat ihn selber bei Ihnen gekauft)

Im diesem Fall ist es korrekt, wenn Sie den ganzen Betrag in Rechnung stellen. Der Gutschein ist dann dem Bargeld  gleich zu setzen. Sie müssen auch den vollen Betrag versteuern.

Der Gutschein ist ein Geschenk von Ihnen

Verrechnen Sie nur die "kostenpflichtigen" Minuten (in diesem Fall 20%, das wären bei einer Stunde 12 Minuten). Sie würden sonst den ganzen Betrag versteuern, und den Gutscheinbetrag als Einnahme verbuchen, welcher Ihnen aber in der Kasse fehlt. Bei KK-Patienten würde ausserdem die Versicherung betrogen.

Gratisminuten
Anstelle von Geldgutscheinen können Sie auch "Gratisminuten" verschenken. Damit löst sich das buchhalterische Problem von selber. Das ist eigentlich die gleiche Variante wie die vorangehende, aber aus anderem Blickwinkel.

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