Wie rechne ich mit der Unfallversicherung ab?
Genau gleich, wie Sie mit der Krankenkasse abrechnen. Einziger Unterschied ist das Feld "Behandlungsgrund". Dieses setzen Sie auf "Unfall".
Im UVG Tarif sind keine Komplementärmedizinischen Leistungen aufgeführt. Eine Rechnung "nach gültigem UVG" Tarif ist daher nicht möglich.
Siehe auch https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20114120
Es ist dem UVG-Versicherer aber einerseits überlassen, zweckmässige Heilbehandlungen auch dann zu vergüten respektive anzuordnen, wenn sie in der KLV nicht aufgeführt sind.
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